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Die neuen Facebook-AGB

   Facebook Screenshot

Die Datenerhebung und Auswertung wurde erweitert

Facebook Screenshot
Facebook Screenshot

Seit dem 30. Januar gelten neue Nutzungsregeln bei Facebook.

Nutzer, die sich nach diesem Tag bei dem sozialen Netzwerk einloggt haben, stimmten somit den neuen AGB zu. Facebook wird dadurch erlaubt, mehr persönliche Daten zu erheben und auszuwerten. Der Deutsche Bundestag hat sich mit den AGB bereits beschäftigt und Verbraucherzentralen mahnen nun das soziale Netzwerk ab.

 

Warum schon wieder Änderungen der AGB von Facebook?

Facebook verdient sein Geld nun einmal mit Werbeanzeigen. Dazu erhebt das Unternehmen Daten über seine Nutzer und speichert beispielsweise die “Likes” von einer Person. Facebook analysiert die angelegten Profile, um den Werbetreibenden zu erklären, wie sie ihre Zielgruppe für ein Produkt auf Facebook erreichen. Darüber hinaus verfolgt das Unternehmen das Surfverhalten von Facebook-Nutzern.

 

So hat Facebook euch bereits vorher schon beobachtet:

Sobald du dich im Browser oder der App bei Facebook eingeloggt hast, speichert Facebook deine Nutzer-ID in einem Cookie. Wenn du nun Facebook verlässt und auf eine andere Seite mit einem “Like-Button” surfst, wird die Seite zusammen mit der Nutzer-ID im Cookie abgelegt. Dadurch weiß Facebook, wo du dich im Netz aufhältst und wofür du dich möglicherweise interessierst. Und das wohlgemerkt ohne dass du den “Like-Button” auf einer Webseite drückst. Der Button muss einfach nur in den Code integriert sein.

Übrigens ist das hier auf meiner Seite nicht der Fall. Der Button muss erst von dir eingeschaltet worden sein.

Seit dem 30. Januar erhebt Facebook noch mehr Daten von dir, um noch präziser deine Interessen zu “kennen”. Basierte bislang die Datenanalyse von Facebook vor allem auf den Netzwerk internen Angaben, will das Unternehmen nun auch dein sonstiges Surfverhalten genauer unter die Lupe nehmen.

 

GPS-Daten

Hinzugekommen sind auch die Standortdaten. Darüber weiß Facebook, wo du dich gerade aufhältst. Das ist beispielsweise für regional Werbende interessant. Zudem wird Facebook bald einen neuen “Kauf-Button” einführen, mit dessen Hilfe das Unternehmen euer Konsumverhalten beobachtet. Nutzer, die ihren Standort nicht mitteilen möchten, sollten der Facebook-App den Zugriff auf das GPS im Smartphone verwehren und sich beispielsweise nicht an Orten einloggen bzw. vorher ausloggen wenn man unterwegs ist.

Facebook hat mit den neuen AGB allerdings auch mehr Rechte gegeben, um entscheiden zu können, welche Inhalte du mit wem auf Facebook teilst. Das ist aber keine Garantie dafür, dass die Daten nicht dennoch erhoben und ausgewertet werden.

 

Zustimmung durch Einloggen!

Alle Nutzer, die sich seit dem 30. Januar 2015 in ihr Facebook-Profil eingeloggt haben stimmten damit den neuen AGB zu. So schnell und einfach schließt du Verträge im Internet.

 

Bundestagsausschuss beschäftigte sich mit Facebook-AGB

Am 28. Januar 2015 beschäftigte sich der Bundestag mit den Facebook-Nutzungsbedingungen, die zwei Tage danach in Kraft getreten sind. Vor dem Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz musste auch der für Europa zuständige Facebook-Manager Lord Richard Allan sprechen. Er soll dem Gremium, das von der Grünen-Politikerin Renate Künast geleitet wird, die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären.

Übrigens: Das Posten von “Widerspruchsbildern“ oder einem entsprechenden Text hat keine rechtliche Relevanz. Wenn du den Nutzungsbedingungen widersprechen willst, dann bleibt dir keine andere Wahl, als dich von Facebook abzumelden.

 

Verbraucherzentralen mahnen Facebook ab.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Facebook abgemahnt. Die Verbraucherschützer kritisieren insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und den Datenschutzrichtlinien. Diese würden gegen geltendes Recht verstoßen. Dabei kritisiert der Verband vor allem die Auswertung von Nutzerdaten zur Verknüpfung mit Werbung. Zudem kritisieren die Verbraucherschützer die Intransparenz der AGB für den Nutzer.

Facebook hat nun Zeit bis zum 16. März 2015 auf die Abmahnung zu reagieren.



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